MITLIEDSCHAFT IM VEREIN
Satzung des Vereins (Auszug) für Friedhofskultur in Halle und dem Umland e.V.
§ 4 Begründung der Mitgliedschaft
(1) Mitglied des Vereins können alle volljährigen natürlichen Personen und juristische Personen werden.
(2) Dem Verein ist eine schriftliche Beitrittserklärung vorzulegen.
(3) Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
(4) Hat der Vorstand die Aufnahme abgelehnt, so kann der Mitgliedschaftsbewerber Einspruch zur nächsten Mitgliederversammlung einlegen, die dann abschließend über die Aufnahme oder Nichtaufnahme entscheidet.
§ 5 Austritt/Beendigung der Mitgliedschaft
(1) Der Austritt aus dem Verein erfolgt durch schriftliche Austrittserklärung, die an den Vorstand oder ein Vorstandsmitglied zu richten ist. Der Austritt ist unter Einhaltung einer Frist von einem Monat nur zum Schluss eines Kalenderjahres zulässig.
(2) Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod der natürlichen Person oder der Liquidation der juristischen Person.
Download Vereinssatzung und Aufnahmeantrag
» Satzung_Verein_fuer_Friedhofskultur.pdf
» Beitritterklaerung_Verein_Friedhofskultur.pdf