MIT­LIED­SCHAFT IM VEREIN


Sat­zung des Ver­eins (Aus­zug) für Fried­hofs­kul­tur in Hal­le und dem Umland e.V.

§ 4 Begrün­dung der Mitgliedschaft

(1) Mit­glied des Ver­eins kön­nen alle voll­jäh­ri­gen natür­li­chen Per­so­nen und juris­ti­sche Per­so­nen werden.

(2) Dem Ver­ein ist eine schrift­li­che Bei­tritts­er­klä­rung vorzulegen.

(3) Über die Auf­nah­me ent­schei­det der Vor­stand. Ein Anspruch auf Auf­nah­me besteht nicht.

(4) Hat der Vor­stand die Auf­nah­me abge­lehnt, so kann der Mit­glied­schafts­be­wer­ber Ein­spruch zur nächs­ten Mit­glie­der­ver­samm­lung ein­le­gen, die dann abschlie­ßend über die Auf­nah­me oder Nicht­auf­nah­me entscheidet.

§ 5 Austritt/​Beendigung der Mitgliedschaft

(1) Der Aus­tritt aus dem Ver­ein erfolgt durch schrift­li­che Aus­tritts­er­klä­rung, die an den Vor­stand oder ein Vor­stands­mit­glied zu rich­ten ist. Der Aus­tritt ist unter Ein­hal­tung einer Frist von einem Monat nur zum Schluss eines Kalen­der­jah­res zulässig.

(2) Die Mit­glied­schaft endet mit dem Tod der natür­li­chen Per­son oder der Liqui­da­ti­on der juris­ti­schen Person.

Down­load Ver­eins­sat­zung und Aufnahmeantrag

» Satzung_Verein_fuer_Friedhofskultur.pdf
» Beitritterklaerung_Verein_Friedhofskultur.pdf